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Videos3:16 Min.

Spitalzusatzversicherung kündigen: erst die neue Annahme

Kapitel

  1. 0:00Die Frage
  2. 0:17Die kurze Antwort
  3. 0:34Zwei Regelwerke
  4. 0:59Die Frist: häufig 30. September
  5. 1:29Was verloren gehen kann
  6. 1:54Die sichere Reihenfolge
  7. 2:11Die Falle: Offerte ist nicht Annahme
  8. 2:28Checkliste vor der Kündigung
  9. 2:53Kostenloses Erstgespräch
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0:00Die Frage

Sie wechseln die Grundversicherung. Müssen Sie die Spitalzusatzversicherung mitkündigen? Nein. Hier erklärt ThatDay, die unabhängige Versicherungsberatung, warum Behalten oft die sichere Variante ist.

0:17Die kurze Antwort

Die kurze Antwort: Kündigen ist der letzte Schritt, nicht der erste. Zuerst die neue Annahme verbindlich klären. Dann die Gesundheitsprüfung und allfällige Vorbehalte einordnen. Erst dann die alte Police kündigen.

0:34Zwei Regelwerke

Warum? Weil zwei Regelwerke gelten. Die Grundversicherung können Sie grundsätzlich unabhängig vom Gesundheitszustand wechseln. Die Spitalzusatzversicherung ist freiwillig und nach dem Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Ein neuer Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, ablehnen, Vorbehalte machen oder Zuschläge verlangen.

0:59Die Frist: häufig 30. September

Zur Frist: Bei vielen Spitalzusatzversicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist per Jahresende. Dann muss die Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer sein. Für Ende 2026 ist dieser Termin meist verpasst. Prüfen Sie dann in Ihren Bedingungen, ob eine Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Sonst gilt der nächste ordentliche Termin.

1:29Was verloren gehen kann

Was beim Wechsel verloren gehen kann, steht selten in der neuen Offerte. Eine alte Police kann Eintrittsalter, alte Tariflogik oder einen Annahmestatus ohne Vorbehalt enthalten. Auch Wartefristen zählen: Für Mutterschaft nennt die Recherche bei SWICA BestMed 360 Tage, bei Helsana HOSPITAL Privat 365.

1:54Die sichere Reihenfolge

Die sichere Reihenfolge hat fünf Schritte. Bestehende Police lesen. Bedarf klären. Neue Annahme prüfen und abwarten. Kündigungsfrist prüfen, Form und Datum. Und erst dann kündigen.

2:11Die Falle: Offerte ist nicht Annahme

Die Falle: eine Offerte für eine Annahme halten. Solange die Gesundheitsprüfung offen ist, bleibt die alte Police der einzige sichere Schutz. Die teuerste Entscheidung ist eine Kündigung, bevor die neue Annahme klar ist.

2:28Checkliste vor der Kündigung

Was jetzt zu tun ist: Legen Sie Police, Bedingungen und die letzte Prämienmitteilung bereit. Und prüfen Sie drei Fragen: Ist die neue Zusatzversicherung schriftlich angenommen? Gibt es Vorbehalte, Zuschläge oder Ausschlüsse? Beginnt die neue Police, bevor die alte endet? Auch Behalten kann die bessere Empfehlung sein.

2:53Kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie Ihre Police mit uns durchgehen möchten: Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch. 30 bis 60 Minuten per Video oder Telefon, kostenlos und unverbindlich. Keine Pflicht zum Wechsel: Auch Behalten ist ein mögliches Ergebnis. Den Link finden Sie in der Beschreibung.

Worum es im Video geht

Wer die Grundversicherung wechselt, muss die Spitalzusatzversicherung nicht mitkündigen. Kündigen ist der letzte Schritt, nicht der erste: zuerst die neue Annahme verbindlich klären, dann Gesundheitsprüfung und Vorbehalte einordnen, erst dann die alte Police kündigen. Häufig gilt eine dreimonatige Frist per Jahresende, also Eingang bis 30. September. Für Ende 2026 ist dieser Termin meist verpasst: Prüfen Sie dann, ob eine Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Die eigene Police ist massgebend.

Deutsch, mit Untertiteln. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026. Massgebend sind immer die Bedingungen Ihrer eigenen Police.

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