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Leistungsfall

Zusatzversicherung zahlt nicht: was Sie tun können

Wenn Ihre Zusatzversicherung nicht zahlt, beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Versicherer und danach kostenlos bei der Ombudsstelle Krankenversicherung; ThatDay prüft mit Ihnen vorher Ablehnung, Bedingungen und Fristen.

Stand: Oktober 2026

Ablehnungsschreiben und Versicherungsbedingungen werden gemeinsam geprüft
Kurze Antwort ThatDay rät bei einer abgelehnten Leistung aus der Zusatzversicherung zu dieser Reihenfolge: Ablehnung schriftlich mit Begründung verlangen, Police und Bedingungen prüfen, um Wiedererwägung bitten und dann die Ombudsstelle Krankenversicherung anrufen. Die Ombudsstelle ist für Ratsuchende kostenlos und für Grund- wie Zusatzversicherung zuständig. Einigen Sie sich nicht, entscheidet bei der Zusatzversicherung ein Zivilgericht. Die Ombudsstelle unterbricht keine Verjährung; Forderungen aus dem VVG verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ereignis, das die Leistungspflicht begründet.

Zuerst klären: Grundversicherung oder Zusatzversicherung?

Auf der Abrechnung stehen oft beide Versicherungen nebeneinander, rechtlich gelten verschiedene Regeln. Für die Grundversicherung gilt neben dem KVG das Sozialversicherungsrecht des ATSG (Art. 1 KVG), mit Verfügung, Einsprache und Beschwerde. Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die FINMA beaufsichtigt diese Versicherer; privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherer und versicherter Person entscheiden laut FINMA aber die Gerichte. Prüfen Sie deshalb zuerst, aus welchem Teil die Leistung abgelehnt wurde.

ThemaGrundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
Entscheid des VersicherersSchriftliche Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, begründet, wenn sie Ihrem Begehren nicht voll entspricht; Sie können eine Verfügung verlangen (Art. 49 und 51 ATSG).Keine Verfügung. Das Schreiben des Versicherers ist seine Position als Vertragspartei.
Wichtigste FristEinsprache innert 30 Tagen bei der Krankenkasse (Art. 52 ATSG).Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ereignis (Art. 46 VVG); Details unten.
Weg bei StreitBeschwerde ans kantonale Versicherungsgericht innert 30 Tagen (Art. 60 ATSG), danach Bundesgericht.Zivilgericht: Schlichtung oder, je nach Kanton, direkt eine einzige kantonale Instanz (Art. 7 und 198 ZPO).
KostenEinspracheverfahren kostenlos (Art. 52 ATSG); laut BAG ist das Verfahren bei leistungsbezogenen Streitfällen kostenlos.Keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und Entscheidverfahren (Art. 113 und 114 ZPO); Parteikosten können laut FINMA anfallen.
OmbudsstelleZuständig, solange noch keine Verfügung erlassen ist.Zuständig für Zusatzversicherungen der Krankenkassen, solange keine Klage hängig ist.

Schritt 1: Die Ablehnung schriftlich und begründet verlangen

Eine Absage am Telefon lässt sich kaum prüfen. Bitten Sie schriftlich um eine Begründung mit drei Angaben: welche Leistung abgelehnt wird, auf welche Ziffer der Allgemeinen oder Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (AVB, ZVB) sich der Versicherer stützt und welche Unterlagen ihm allenfalls fehlen. Der Versicherer darf Auskünfte und Belege wie ärztliche Bescheinigungen verlangen (Art. 39 VVG). Beantworten Sie solche schriftlichen Aufforderungen fristgerecht, denn der Vertrag kann bei Säumnis den Verlust des Anspruchs vorsehen.

In der Grundversicherung können Sie eine formelle Verfügung verlangen. Bedenken Sie dabei die Reihenfolge: Sobald die Verfügung erlassen ist, läuft die Einsprachefrist von 30 Tagen, und die Ombudsstelle vermittelt in diesem Fall nicht mehr.

Schritt 2: Police und Bedingungen neben die Begründung legen

Massgebend sind Ihre Police und die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Behandlung galten. Bei diesen Begründungen lohnt sich ein genauer Blick:

Begründung im SchreibenWas Sie prüfen
Leistung nicht versichert oder ausgeschlossenSteht der Ausschluss klar in den Bedingungen? Das VVG verlangt, dass einzelne Ereignisse in bestimmter, unzweideutiger Fassung ausgeschlossen werden (Art. 33 VVG).
Keine Kostengutsprache, Spital nicht anerkanntVerlangen Ihre Bedingungen vor einer geplanten Behandlung eine Zusage? Bei Helsana etwa meldet das Spital den geplanten Eintritt, und der Versicherer teilt dem Spital mit, welche Leistungen er übernimmt. Stand das Spital auf einer Liste ohne Kostendeckung?
VorbehaltWie lautet der Vorbehalt in Ihrer Police genau, welche Krankheit oder welchen Körperteil betrifft er, und fällt die Behandlung wirklich darunter?
AnzeigepflichtverletzungWurde genau diese Frage im Antrag gestellt (Art. 4 VVG)? Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen, nachdem der Versicherer davon erfahren hat. Für bereits eingetretene Schäden entfällt die Leistung nur, soweit die verschwiegene Tatsache Eintritt oder Umfang beeinflusst hat (Art. 6 VVG). Art. 8 VVG nennt Fälle, in denen er nicht kündigen darf.
Unterlagen fehlenWas genau fehlt? Reichen Sie es nach und notieren Sie, wann und wie.

Wie Spitalliste und Kostengutsprache zusammenspielen, erklären wir im Guide Spitalliste, Kostengutsprache und Tarifvertrag. Was Vorbehalt und Gesundheitsfragen bedeuten, steht unter Gesundheitsprüfung bei der Zusatzversicherung.

Schritt 3: Um Wiedererwägung bitten

Geben Sie dem Versicherer die Gelegenheit, seinen Entscheid selbst zu korrigieren. Ein guter Brief ist kurz und sachlich: Policen- und Schadennummer, Datum der Ablehnung, die abgelehnte Leistung, die Begründung des Versicherers, Ihre Sicht mit Verweis auf die konkrete Ziffer der Bedingungen, neue Unterlagen und eine klare Bitte um erneute Prüfung bis zu einem Datum. Bei einem Vertrag, der vor 2022 abgeschlossen wurde, fragen Sie zusätzlich, welche Verjährungsfrist der Versicherer anwendet. Versenden Sie den Brief so, dass Sie den Versand belegen können, und behalten Sie eine Kopie.

Schritt 4: Die Ombudsstelle Krankenversicherung

Die Ombudsstelle Krankenversicherung ist eine privatrechtliche Stiftung. Sie wird durch Beiträge aller sozialen Krankenversicherer finanziert, unterliegt nach eigenen Angaben keinen Weisungen und ist für Ratsuchende kostenlos. Zuständig ist sie für die Grundversicherung nach KVG, für die von Krankenkassen angebotenen Zusatzversicherungen nach VVG und für Taggeldversicherungen; welche Versicherer angeschlossen sind, zeigt ihre Angebotsseite. Hält sie eine Ablehnung nach Prüfung der Unterlagen für falsch, interveniert sie beim Versicherer. Ist die Abrechnung korrekt, erklärt sie die rechtlichen oder vertraglichen Gründe. Anfragen sind per Telefon, Webformular oder Post möglich.

Grenzen, die Sie kennen sollten:

  • Anfragen mit einem Streitwert unter CHF 100 bearbeitet sie nicht.
  • Hat die Krankenkasse bereits eine Verfügung erlassen oder ist eine Klage hängig, ist keine Vermittlung mehr möglich.
  • Haben Sie einen Anwalt beauftragt, behandelt sie Ihr Anliegen nicht; mit einer Rechtsschutzversicherung gibt es nur eine kurze mündliche Erstauskunft am Telefon.
  • Sie ist weder Aufsichtsbehörde noch Gericht. Ihre Anrufung unterbricht keine Verjährungs-, Verwirkungs-, Gerichts- oder Verwaltungsfristen.

Für Versicherungszweige ohne Bezug zur Krankenversicherung, etwa eine Haushalt- oder Lebensversicherung auf derselben Police, ist der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva zuständig.

Fristen: Verjährung bei der Zusatzversicherung

Seit dem 1. Januar 2022 verjähren Forderungen aus dem Versicherungsvertrag fünf Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Art. 46 Abs. 1 VVG). Vorher galten zwei Jahre. Für die kollektive Krankentaggeldversicherung gelten zwei Jahre (Art. 46 Abs. 3 VVG). Vertragsabreden mit kürzerer Verjährung sind ungültig (Art. 46 Abs. 2 VVG).

Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, ist Vorsicht angebracht: Die Übergangsbestimmung erklärt für sie ausdrücklich nur die neuen Formvorschriften und das neue Kündigungsrecht für anwendbar (Art. 103a VVG). Einzelne Versicherer wenden die längere Frist freiwillig und teils befristet auch auf ältere Verträge an. Rechnen Sie bei einem älteren Vertrag vorsichtshalber mit der kürzeren Frist und lassen Sie sich die angewendete Frist schriftlich bestätigen.

Briefe an den Versicherer und die Anfrage bei der Ombudsstelle stoppen die Verjährung nicht. Unterbrochen wird sie etwa durch Anerkennung der Forderung durch den Versicherer, durch Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage (Art. 135 OR, anwendbar über Art. 100 VVG). Der Versicherer kann zudem schriftlich auf die Verjährungseinrede verzichten (Art. 141 OR). Wird die Zeit knapp, gehört der Fall zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Wenn keine Einigung gelingt: Zivilgericht

Für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung gilt das vereinfachte Verfahren, unabhängig vom Streitwert (Art. 243 ZPO). Hat Ihr Kanton ein Gericht als einzige Instanz bezeichnet, entfällt die Schlichtung. Gerichtskosten werden keine gesprochen (Art. 113 und 114 ZPO), laut FINMA ausser bei bös- oder mutwilliger Prozessführung; Parteikosten können anfallen.

Nicht aus Ärger kündigen

Nach einer Ablehnung liegt der Gedanke nahe, die Zusatzversicherung zu wechseln. Das BAG rät, nie eine Zusatzversicherung zu kündigen, ohne die Aufnahmebedingungen eines anderen Versicherers genau zu kennen: Zusatzversicherer können ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Umgekehrt darf Ihr Versicherer eine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung weder ordentlich noch wegen eines Schadenfalls kündigen; diese Rechte hat nur der Versicherungsnehmer (Art. 35a Abs. 4 VVG). Wenn bereits eine Diagnose besteht, lesen Sie vorher Wenn schon etwas passiert ist und Zusatzversicherung wechseln.

Was ThatDay prüft und was nicht

ThatDay ist eine unabhängige Beratungs- und Brokermarke, keine Anwaltskanzlei. Bei einer Ablehnung lesen wir mit Ihnen:

  • Police, AVB und ZVB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Behandlung galt.
  • Das Ablehnungsschreiben und die Ziffer, auf die es sich stützt.
  • Ob Vorbehalt, Kostengutsprache, Spitalliste oder Anzeigepflicht der eigentliche Punkt ist.
  • Welche Unterlagen fehlen und welche Fristen laufen.

Danach helfen wir, den Brief für die Wiedererwägung zu strukturieren und die Unterlagen für die Ombudsstelle zu ordnen. Die Anfrage dort reichen Sie selbst ein: Die Ombudsstelle behandelt Fälle von Versicherten ohne professionelle Vertretung und gibt Versicherungsmaklern nur eine kurze mündliche Auskunft. Wir vertreten Sie nicht rechtlich, versprechen keinen Ausgang und treten nicht vor Gericht auf; dafür sind eine Anwältin, ein Anwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung da. Für vermittelte oder betreute Verträge kann ThatDay Entschädigungen von Versicherern erhalten. Das legen wir offen, auch wenn es um den Versicherer geht, der gerade ablehnt.

Quellen und offizielle Unterlagen

Produktdetails, Listen und Bedingungen können sich ändern. Verbindlich sind immer die aktuellen Unterlagen des Versicherers oder der zuständigen öffentlichen Stelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich mich beschweren, wenn meine Zusatzversicherung nicht zahlt?

Zuerst schriftlich beim Versicherer selbst, mit der Bitte um erneute Prüfung. Danach bei der Ombudsstelle Krankenversicherung, die für Zusatzversicherungen der Krankenkassen zuständig und für Ratsuchende kostenlos ist. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet bei der Zusatzversicherung ein Zivilgericht. Die FINMA nimmt Hinweise auf Missbräuche entgegen, entscheidet aber keine Einzelstreitigkeiten.

Kostet die Ombudsstelle Krankenversicherung etwas?

Nein. Die Dienste der Ombudsstelle sind für Ratsuchende unentgeltlich. Anfragen mit einem Streitwert unter CHF 100 bearbeitet sie aus Ressourcengründen nicht.

Stoppt eine Anfrage bei der Ombudsstelle die Verjährung?

Nein. Laut Ombudsstelle werden durch ihre Anrufung Verjährungs-, Verwirkungs-, Gerichts- und Verwaltungsfristen nicht unterbrochen. Unterbrochen wird die Verjährung etwa durch Anerkennung der Forderung durch den Versicherer, Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage (Art. 135 OR).

Wie lange habe ich Zeit, um einen Anspruch aus der Zusatzversicherung geltend zu machen?

Seit 2022 verjähren Forderungen aus dem Versicherungsvertrag fünf Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Art. 46 VVG); bei der kollektiven Krankentaggeldversicherung zwei Jahre. Bei Verträgen, die vor 2022 abgeschlossen wurden, sollten Sie vorsichtshalber mit der früheren Frist von zwei Jahren rechnen und die Frist prüfen lassen.

Darf mir die Krankenkasse die Zusatzversicherung kündigen, weil ich Leistungen beziehe?

In der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur dem Versicherungsnehmer zu (Art. 35a Abs. 4 VVG). Anders ist es bei einer Anzeigepflichtverletzung: Dann kann der Versicherer nach Art. 6 VVG kündigen.

Kann ThatDay mich gegenüber der Versicherung vertreten?

Nein. ThatDay ist keine Anwaltskanzlei. Wir prüfen mit Ihnen Police, Bedingungen und Ablehnung und helfen, den Brief für die Wiedererwägung zu strukturieren. Die Anfrage bei der Ombudsstelle reichen Sie selbst ein; für ein Gerichtsverfahren sind eine Anwältin, ein Anwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung zuständig.

Wichtige Grenze

ThatDay gibt keine medizinische Beratung, keine Diagnose und keine Behandlungs- oder Leistungsversprechen. Wir prüfen Versicherungsbedingungen, Antragslogik, Timing, bestehende Rechte und mögliche Risiken eines Wechsels.